Hier finden Sie die frequently asked questions, alias häufig gestellte Fragen. Sollte hier eine Ihrer Fragen unbeantwortet sein, oder Sie weitere Fragen haben, so sprechen Sie uns gerne an!
Fragen zu den Kursen, zur Anmeldung und zum Ablauf
Welcher Kurs ist für mich der richtige?
▸ Qualifizierter Experte:
Sie sind Immobilienmakler, Energieberater, Schornsteinfeger, oder anderweitig im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig und wollen Ihren Kunden eine weitere Dienstleistung bieten? Dann ist der Kurs und Abschluss zum Qualifizierten Experten für Wohnflächenberechnung der richtige für Sie! Erstellen Sie qualifizierte Wohnflächenberechnungen und heben Sie sich von Ihrem Mitbewerb ab. Ihr Kunde wird es Ihnen danken!
▸ Geprüfter Sachverständiger:
In diesem Kurs sind Sie richtig aufgehoben, wenn Sie bereits eine Ausbildung zum Sachverständigen in der Immobilienbranche haben und sich im Themenfeld Wohnflächenberechnung weiter qualifizieren möchten, oder sich generell zum Gutachter im Immobilienbereich weiterbilden. Mit dem Abschluss zum Geprüften Sachverständigen für Wohnflächenberechnungen helfen Sie Ihren Kunden bei Streitfällen (außergerichtlich als auch vor Gericht), erstellen Gutachten über abweichende Wohnflächen und begründen fundiert die Anrechnung oder Nicht-Anrechnung von Flächen zur Wohnfläche.
Hinweis: Sollten Sie kein Interesse daran haben, dass Sie plötzlich Post von Gericht bekommen, mit der Sie per Gerichtsbeschluss für ein Gerichtsverfahren als Sachverständiger herangezogen wurden, dann ist dieser Abschluss eher nichts für Sie!
Ich freue mich Sie in einem unserer Kurse begrüßen zu dürfen!
Ist der Abschluss zum Sachverständigen höherwertig als der Abschluss zum Experten?
Das hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben möchten! Beide Abschlüsse sind eigenständig und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.
▸ Für wen ist der Abschluss zum Qualifizierten Experten geeignet?
Wenn Sie für Ihre Kunden qualifizierte Wohnflächenberechnungen erstellen möchten, dann ist der Kurs und Abschluss zum Qualifizierten Experten für Wohnflächenberechnung absolut der richtige für Sie! Hier lernen Sie alles notwendige über die Anwendung der Wohnflächenverordnung (WoFlV), das korrekte Aufmaß vor Ort, die Vermeidung von Fehlern, wie Sie nachvollziehbare Wohnflächenberechnungen erstellen und vieles mehr. Schauen Sie gerne in der Kursbeschreibung nach.
▸ Für wen ist der Abschluss zum Geprüften Sachverständigen geeignet?
Sollten Sie sich um Aufträge von Gerichten bemühen und Ihr Fachwissen gerne in Streitfragen bei Abweichungen von Wohnflächen einbringen, dann ist für Sie das Seminar mit Abschluss zum Geprüften Sachverständigen für Wohnflächenberechnungen die richtige Wahl! Sie sind bereits Gutachter oder Sachverständiger im Immobilienbereich? Umso besser – auch wenn die Wohnflächenberechnung (noch) nicht Ihr ausgewiesenes Fachgebiet ist – hier bekommen Sie alles vermittelt um nachvollziehbare Gutachten zu erstellen. Details finden Sie in der Kursbeschreibung.
Hinweis: Das Zertifikat „Geprüfter Sachverständiger für Wohnflächenberechnung“ wird ausschließlich an Sachverständige und Gutachter vergeben, die diese Tätigkeit auch tatsächlich ausüben. Wenn Sie uns im Nachgang der Zertifizierung zum Geprüften Sachverständigen keine Nachweise liefern können, dass Sie Gutachten zu Abweichungen von Wohnflächen erstellen, kann das Zertifikat wieder entzogen werden. Ein bloßes „Sammeln“ von Zertifikaten zur besseren Außendarstellung ohne entsprechende Berufsausübung ist ausdrücklich nicht gewünscht und wird durch die Wohnflächen-Akademie nicht unterstützt!
Bauen beide Kurse aufeinander auf? Kann man vom Experten zum Sachverständigen upgraden?
Nein, sowohl beide Kurse als auch beide Betätigungsfelder des Qualifizierten Experten und des Geprüften Sachverständigen sind voneinander unabhängig zu betrachten!
Der Abschluss zum Qualifizierten Experten richtet sich an Profis, die für Ihre Kunden und Banken qualifizierte Wohnflächenberechnungen erstellen möchten. Der Abschluss zum Geprüften Sachverständigen zielt auf Gutachter und Sachverständige ab, die im Zuge von Streitfragen entsprechende Gutachten über abweichende Wohnflächen erstellen (und natürlich auch qualifizierte Wohnraumberechnungen erstellen können).
Sollten Sie bereits den Abschluss zum Qualifizierten Experten hinter sich haben und sich nach einiger Zeit dazu entschließen den Kurs zum Geprüften Sachverständigen zu besuchen und die Prüfung hierzu abzulegen, dann ist eine separate Teilnahme am Kurs zum Geprüften Sachverständigen notwendig.
Für wen ist der Online-Kurs „Wohnfläche einfach selbst berechnen“ geeignet?
Dieser Online Video-Kurs mit über 30 Videos richtet sich an Endkunden (Laien), Vermieter, Mieter und Eigenheimbesitzer, die Ihre eigene Wohnfläche überprüfen wollen.
Die Kurse zum Qualifizierten Experten oder zum Geprüften Sachverständigen sind Immobilienprofis vorbehalten.
Wo finde ich detaillierte Infos zu den Kursen?
▸ Ausführliche Informationen zum Kurs sowie der Prüfung zum Qualifizierten Experten für Wohnflächen finden Sie in der Kursbeschreibung zum Qualifizierten Experten.
▸ Alle Details über den Kurs und den Abschluss zum Geprüften Sachverständigen für Wohnflächenberechnung finden Sie in der Kursbeschreibung zum Geprüften Sachverständigen.
Schauen Sie in aller Ruhe dort nach und melden Sie sich zum nächsten Kurs an – ich freue mich auf Sie!
Wo finden die Kurse statt?
Die Kurse finden online über unsere Videokonferenz-Plattform Zoom statt (ebenso die Prüfung, sollten Sie sich für ein Zertifikat bei uns entscheiden). Wie bei einem Kurs in Präsenz vor Ort haben Sie natürlich die Möglichkeit Fragen zu stellen und eigene Fallbeispiele einzubringen. Voraussetzung ist ein internetfähiges Endgerät mit funktionsfähigem Mikrofon und Kamera.
Sollten Sie interesse an einer Inhouse-Schulung haben, sprechen Sie uns gerne an!
Wann ist Anmeldeschluss für die Kurse?
Sie können sich bis spätestens 14 Kalendertage vor dem jeweiligen Kurstermin anmelden.
Ablauf für Kursteilnahme, mit Prüfung

Ablauf für Kursteilnahme, ohne Prüfung

Wird der Kurs auch zu anderen Terminen angeboten?
Die Kurse finden üblicherweise zu den veröffentlichten Terminen statt (siehe Kurstermine Qualifizierter Experte oder Kurstermine Gesprüfter Sachverständiger). Sollten Sie mindestens 5 Teilnehmer aus Ihrer Firma anmelden, können wir gerne gemeinsam nach einem individuellen Termin für Ihren Kurs schauen.
Gibt es einen Nachlass auf den Kurs-Preis, wenn sich mehrere Personen aus meiner Firma anmelden?
Benennen Sie uns bitte die Anzahl der Teilnehmer und sprechen Sie uns hierauf an – wir können dann gerne Sonderkonditionen vereinbaren!
Sofern Sie mindestens 5 Teilnehmer aus Ihrer Firma anmelden, können wir auch gerne nach einem individuellen Termin für Ihren Kurs schauen; hier gibt es dann allerdings keinen Nachlass für mehrere Teilnehmer.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sonderkonditionen grundsätzlich nur für Teilnehmer aus einer Firma gelten.
Wann muss ich meine Rechnung bezahlen?
Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Rechnung, auf der ein Zahlungsziel von in der Regel zwei Wochen vermerkt ist.
Bei kurzfristigen Anmeldungen kann das Zahlungsziel entsprechend kürzer ausfallen. Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme – insbesondere bei kurzfristiger Buchung – nur möglich ist, wenn die Zahlung fristgerecht erfolgt.
Hierbei geht es um den Zahlungseingang auf unserem Konto und nicht darum, wann Sie die Überweisung tätigen; auch der „Nachweis“ über einen Zahlungs- oder Überweisungsbeleg ist nicht ausreichend.
Wann erhalte ich die Seminarunterlagen?
Sie erhalten nach dem Seminar einen Download-Link zu allen Unterlagen aus dem Kurs. Der Link zum Download steht Ihnen für einen Monat zur Verfügung und wird hiernach gelöscht. Bitte laden Sie sich Ihre Schulungsunterlagen lokal herunter.
Aus didaktischen Gründen werden die Unterlagen erst nach dem Seminar bereitgestellt. Die Aufmerksamkeit der Teilnehmer soll im Seminar bleiben. Die Teilnehmer sollen hierbei nicht schon die Antworten zu den Fragen im Vorfeld ablesen, sondern sich auf das eigenständige Erarbeiten der Antworten fokussieren.
Werden die Kurse als Weiterbildung im Sinne der MaBV angerechnet?
Natürlich! Die Kurse werden für Ihre Weiterbildungsverpflichtung nach § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) angerechnet. Hierüber erhalten Sie in Ihrer Teilnahmebestätigung zum Kurs den notwendigen Nachweis.
Hinweis: Sollten Sie sich entschließen Ihre Kamera während des Kurses häufiger oder dauerhaft auszuschalten, oder nicht sichtbar vor der Kamera zu sein, kann keine Teilnahmebestätigung erteilt werden!
Werden für die Kurse Fortbildungspunkte der Architektenkammern / Ingenieurkammern vergeben?
▸ Ja unser Seminar zum Qualifizierten Experten für Wohnflächenberechnung wird von diversen Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt. Da die Beantragung und Akkreditierung von Kammer zu Kammer unterschiedlich ist, finden Sie anbei eine Auflistung der Kursdaten, die bereits anerkannt oder beantragt wurden.
Diese Seminare werden von folgenden Kammern als Fortbildungen mit jeweils 5 Unterrichtseinheiten anerkannt:
17.09.2025
– Architektenkammer Berlin
– Architektenkammer Bremen
– Ingenieurkammer Bremen
– Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
– Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
– Architektenkammer Thüringen
23.10.2025
– Architektenkammer Baden-Württemberg
– Architektenkammer Berlin
– Architektenkammer Bremen
– Ingenieurkammer Bremen
– Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
– Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
– Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
– Architektenkammer Thüringen
26.11.2025
– Architektenkammer Baden-Württemberg
– Architektenkammer Berlin
– Architektenkammer Bremen
– Ingenieurkammer Bremen
– Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
– Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
– Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
– Architektenkammer Thüringen
Alle Termine
– Hamburgische Architektenkammer (Als produktneutrale Veranstaltung grundsätzlich anerkannt nach § 5 Absatz 1 Satz 1 der Fortbildungssatzung der Hamburgischen Architektenkammer)
Alle Termine im 1. Halbjahr 2026
– Architektenkammer Berlin (beantragt)
– Brandenburgische Architektenkammer (anerkannt)
– Architektenkammer Bremen (anerkannt)
– Ingenieurkammer Bremen (anerkannt)
– Hamburgische Architektenkammer (anerkannt)
– Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (anerkannt)
– Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern (anerkannt)
– Architektenkammer Niedersachsen (anerkannt)
– Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (anerkannt)
– Architektenkammer Sachsen (anerkannt, 14.01.2026, 17.03.2026, 15.04.2026)
– Architektenkammer Sachsen-Anhalt (anerkannt)
– Architektenkammer Schleswig-Holstein (beantragt)
– Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (beantragt)
Wir stehen aktuell mit weiteren Architektenkammern und Ingenieurkammern im Gespräch. Sobald wir hier die entsprechende Akkreditierung haben, werden diese FAQ ergänzt.
Hinweis für Teilnehmer: Sollten Sie sich entschließen Ihre Kamera während des Kurses häufiger oder dauerhaft auszuschalten, oder nicht sichtbar vor der Kamera zu sein, kann keine Teilnahmebestätigung erteilt werden!
Ich bin Angestellter – darf ich trotzdem am Kurs teilnehmen?
Ja natürlich! Allerdings muss dann die Buchung und Zahlung des Kurses über Ihren Arbeitgeber erfolgen.
Denken Sie bitte daran, dass der Abschluss nach erfolgreicher Prüfung personenbezogen ist und nicht für Ihre Firma als gesamtes oder für andere Personen gilt (siehe hierzu weiter unten in den FAQ „Gilt das Zertifikat für alle Mitarbeiter in meiner Firma?„).
Siehe auch unsere AGB.
Ich bin noch nicht selbstständig tätig – kann ich den Kurs trotzdem buchen?
Unser Angebot der beiden Kurse (Qualifizierter Experte und Geprüfter Sachverständiger für Wohnflächen) richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des BGB.
Vielleicht unterstützt ja Ihr derzeitiger Arbeitgeber Ihre Weiterbildungsidee und übernimmt die Buchung und Zahlung des Kurses. Ansonsten wäre eine Buchung durch Sie leider erst möglich, wenn Sie Ihre Selbstständigkeit gegründet haben.
Siehe unsere AGB.
Ich habe keine eigene Webseite – und nun?
Niemand kann Sie zwingen eine eigene Webseite online zu stellen. Für uns dient die Webseite allerdings mit zur Überprüfung Ihrer Berufserfahrung und Qualifikation als Person.
Sollten Sie im Angestelltenverhältnis stehen und den Kurs über Ihren Arbeitgeber buchen, geben Sie bitte die Webseite Ihrer Firma an.
Welches Tool / welche Software setzen Sie ein?
Für das Aufmaß vor Ort sowie für Grundrisse oder Wohnflächenberechnungen schreiben wir keine bestimmte Software, Kamera oder Messtechnik vor. Wir arbeiten bewusst produkteneutral und vermitteln die fachlich korrekte Anwendung der Wohnflächenverordnung, unabhängig von Herstellern oder Tools.
Unsere Online-Seminare und Prüfungen finden über Videokonferenz-Software Zoom statt. Dort können Sie live teilnehmen, Fragen stellen und eigene Fallbeispiele einbringen. Voraussetzung ist ein internetfähiges Endgerät mit funktionsfähigem Mikrofon und Kamera.
Zur Prüfungsvorbereitung steht Ihnen zusätzlich eine Online-Übungsplattform zur Verfügung, die webbasiert ist und über jedes internetfähige Gerät genutzt werden kann.
Fragen zur Zulassungsvoraussetzung und Berufserfahrung
Ich möchte Qualifizierter Experte werden – welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Für die Teilnahme am Kurs sollten Sie bereits Vorkenntnisse in der Immobilienbranche haben sowie (wünschenswert) Vorkenntnisse im Bereich der Wohnflächenberechnungen.
Um zur Prüfung zum Qualifierten Experten zugelassen zu werden, sollten Sie entweder
– Immobilienmakler oder
– Selbstständiger im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe (z.B. Architekt, Handwerker des Ausbau-Gewerkes, Bauzeichner, Fachplaner) oder
– Berufstätiger aus baunahen Gewerken (z. B. Schornsteinfeger, Energieberater) oder
– sonstiger Immobilienprofi,
mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung sein
und
– nachvollziehbare Praxiserfahrung im Bereich der (Wohn-) Flächenberechnung
nachweisen können.
[Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Nachweise für die Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar nach Ihrer Kursanfrage.]
Siehe auch Kursbeschreibung Qualifizierter Experte
Ich möchte Geprüfter Sachverständiger werden – welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Für die Teilnahme am Kurs müssen Sie bereits Vorkenntnisse in der Immobilienbranche haben und Sie sollten Vorkenntnisse im Bereich der Wohnflächenberechnungen haben.
Um zur Prüfung zum Geprüften Sachverständigen zugelassen zu werden, müssen Sie entweder
– Architekt, Bauingenieur, Bautechniker, (oder ähnliche Qualifikation) oder
– Handwerksmeister im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe oder
– Sachverständiger / Gutachter im Immobilienbereich oder
– Immobilienmakler,
mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung sein, oder
– Selbstständiger im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe oder
– Berufstätiger aus baunahen Gewerken (z. B. Schornsteinfeger, Energieberater),
mit mindestens 7 Jahren Berufserfahrung sein
und
– nachvollziehbare Praxiserfahrung im Bereich der (Wohn-) Flächenberechnung nachweisen können
und
– bereits als Sachverständiger / Gutachter tätig sein.
[Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Nachweise für die Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar nach Ihrer Kursanfrage.]
Siehe auch Kursbeschreibung Geprüfter Sachverständiger
Hinweis; Sollten Sie kein Interesse daran haben als Sachverständiger bei Streitthemen tätig zu werden, oder dass Sie plötzlich Post von Gericht bekommen, mit der Sie per Gerichtsbeschluss für ein Gerichtsverfahren als Sachverständiger herangezogen wurden, dann ist dieser Abschluss eher nichts für Sie! Dann schauen Sie doch mal in unserem Kurs zum Qualifizierten Experten vorbei.
Wie weise ich meine Berufserfahrung / meine Qualifikation nach?
▸ Als Unternehmer, zum Beispiel über:
– Gewerbeanmeldung,
– Handelsregisterauszug,
– Erlaubnis nach § 34 c GewO, oder
– Meisterbrief
Sofern Sie an der Prüfung teilnehmen möchten, bitten wir Sie um entsprechende Referenznachweise Ihrer durchgeführten Wohnflächenberechnungen sowie der Nachweise über Ihre Sachverständigentätigkeit.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Nachweise für die Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar nach Ihrer Kursanfrage.
▸ Als Angestellter, zum Beispiel über:
– Arbeitsvertrag nebst Arbeitsplatzbeschreibung, oder
– Bestätigung Ihres Arbeitgebers nebst Ihrer Vita
Sollten Sie sich ebenfalls für die Prüfung angemeldet haben, bitten wir um die Vorlage von Referenznachweisen der von Ihren durchgeführten Wohnflächenberechnungen sowie der Nachweise über Ihre Sachverständigentätigkeit.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Nachweise für die Zulassungsvoraussetzungen unmittelbar nach Ihrer Kursanfrage.
▸ Übrigens: Ihre Zeit in der Ausbildung oder im Studium zählt nicht zur Berufserfahrung.
Wann muss ich meine Berufserfahrung / Qualifikation für die Prüfung nachweisen?
Bitte reichen Sie unmittelbar nach der Anmeldung Ihre Nachweise zur Berufserfahrung und Qualifikation ein. Nur so können wir zeitnah prüfen, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur jeweiligen Prüfung erfüllen.

Fragen zur Prüfung
Wie läuft die Prüfung ab?
Sie wählen sich, wie bei Ihrem Kurs vorher auch, online über unsere Videokonferenz-Plattform Zoom ein und nehmen an der beaufsichtigten Prüfung teil. Voraussetzung ist ein internetfähiges Endgerät mit funktionsfähigem Mikrofon und Kamera.
Die Prüfungsfragen werden Ihnen online zur Verfügung gestellt und werden auch online von Ihnen beantwortet. Hierbei gibt es mehrere richtige Antworten zu den Fragen (multiple-choice), oder auch nur einzelne richtige Antworten (single-choice).
Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Prüfungstermin.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Zur Vorbereitung nutzen Sie idealerweise die bereitgestellten Schulungsunterlagen sowie unsere Online-Übungsplattform.
Die dort bereitgestellten Übungsfragen und -antworten entsprechen nicht den späteren Prüfungsfragen, sind jedoch inhaltlich vergleichbar. Ziel ist es, ein echtes Verständnis für die Berechnung der Wohnfläche zu entwickeln – und nicht bloß auswendig zu lernen.
Nach dem Kurs erhalten Sie außerdem Zugang zu einem etwa 30-minütigen Video mit allen wichtigen Zusammenfassungen, insbesondere zur Vorbereitung auf den zweiten Teil Ihrer Prüfung.
Warum erhalte ich auf der Übungsplattform die Fehlermeldung „Zugang nicht erlaubt oder Token ungültig“?
- Haben Sie Ihren Zugangscode ohne Leerzeichen davor oder dahinter kopiert und eingefügt?
- Haben Sie im Dropdown-Menü den Kurs „Übungen (beliebig wiederholbar)“ ausgewählt?
Wir überprüfen jeden Zugangscode bevor wir diesen verschicken – es können dennoch mal Fehler passieren. Sollten Sie trotz der zuvor genannten Lösungsvorschläge nicht auf die Übungsplattform zugreifen können, melden Sie sich bitte bei uns!
Wie häufig kann ich die Übungen auf der Onlineplattform machen?
Sie können die Übungen beliebig oft wiederholen!
Loggen Sie sich einfach auf der Plattform ein und beantworten Sie die Übungsfragen. Sie erhalten sofort eine Rückmeldung ob Sie die Fragen richtig beantwortet haben oder nicht. Wenn Sie möchten, können Sie am Ende den „Test absenden“ – das System zeigt Ihnen direkt an, ob Sie bestanden hätten.
Hinweis: Jede Übungseinheit umfasst 20 Fragen. Die spätere Prüfung enthält jedoch 12 Fragen (Qualifizierter Experte) beziehungsweise 25 Fragen (Geprüfter Sachverständiger).
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfung findet immer mittwochs in der Woche nach dem Kurs statt. Sie haben also ausreichend Zeit sich auf die Prüfung vorzubereiten.
Der Beginn der Prüfung ist üblicherweise um 09:00 Uhr (Einwahl um 08:45 Uhr) – diese findet, wie der Kurs auch, online statt; planen Sie sich hierfür bitte mindestens eine Stunde ein.
Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Prüfungstermin.
Was ist alles im Preis der Prüfung enthalten?
Die Kosten für die Prüfung beinhalten die Prüfung an sich, die Überprüfung Ihrer schriftlichen Einreichungen sowie die Nutzung des Titels für die ersten drei Jahre. Hierin sind auch enthalten die Kosten für die einmalige Ausstellung des Zertifikats, des Signets und des digitalen Stempels.
Siehe auch unsere AGB sowie unsere Preisliste.
Was ist Teil 2 der Prüfung?
Ihre Abschlussprüfung besteht aus zwei verpflichtenden Teilen:
▸ Der erste Teil findet über die Online-Prüfung statt, in der Sie Multiple-Choice- und Single-Choice-Fragen beantworten.
Diese Prüfung findet immer mittwochs in der Woche nach dem Kurs statt.
▸ Teil zwei der Prüfung sind Ihre schriftlichen Einreichungen:
– Expertenprüfung: Zwei Wohnflächenberechnungen
– Sachverständigenprüfung: Zwei Gutachten
Ihre schriftlichen Berechnungen / Gutachten schicken Sie uns idealerweise innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Online-Prüfung.

(Siehe auch unsere Prüfungsordnung)
Wann soll ich die zwei Wohnflächenberechnungen / Gutachten einreichen?
Als Bestandteil Ihrer Prüfung zum Qualifizierten Experten oder zum Geprüften Sachverständigen, müssen Sie zwei Wohnflächenberechnungen (Experte) oder zwei Gutachten (Sachverständiger) einreichen.
Diese beiden schriftlichen Einreichungen sind, neben dem Bestehen der Prüfung, Voraussetzung für die Zuerteilung Ihres Titels und Zertifikats. Bitte übersenden Sie uns Ihre beiden Wohnflächenberechnungen / Gutachten idealerweise innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Online-Prüfung.
Zur besseren Überprüfung Ihrer Wohnflächenberechnung / Gutachten können Sie uns gerne entsprechende Grundrisse mitschicken. Eine Einreichung der Grundrisse ist empfehlenswert, jedoch nicht verpflichtend.
(Weitere Informationen erhalten Sie nach der Buchung über die Prüfungsordnung)
Darf ich für die schriftliche Prüfung die Schulungsvorlagen verwenden?
Ketzerische Gegenfrage: Glauben Sie, dass dies als eigenständige Prüfungsleistung ausreicht?! Nein?! Das sehen wir genauso.
Also, nein! Sie dürfen die Schulungsvorlagen nicht benutzen um Ihre zwei Wohnflächenberechnungen / Gutachten zur Prüfung einzureichen. Hier kommt es auf Ihre eigene fachliche Darstellung, Argumentation und Herleitung an.
(Weitere Informationen erhalten Sie nach der Buchung über die Prüfungsordnung)
Was ist ein Plagiat?
Ein Plagiat liegt üblicherweise dann vor, wenn „statt einer schriftlichen Arbeit, die auf eigener geistiger Leistung beruht … Texte Dritter ganz oder teilweise, wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen und als eigene wissenschaftliche Leistung ausgegeben werden.“ (Resolution des Deutschen Hochschulverbandes vom 17. Juli 2002)
Eine Wohnflächenberechnung oder ein Gutachten ist zwar keine wissenschaftliche Leistung im akademischen Sinne, aber es handelt sich bei der Prüfung der Wohnflächen-Akademie dennoch um die Abgabe einer eigenständig zu erarbeitenden Prüfungsleistung.
Wenn große Teile einer anderen Arbeit oder Vorlage übernommen werden, liegt keine eigene Leistung vor.
Einfach erklärt:
- In der Schule heißt es: Abschreiben. Die Folge: Note 6, ungenügend
- Im Studium heißt es: Täuschen. Die Folge: 0 Punkte, die Prüfungsleistung gilt als nicht erbracht
(Werden Täuschungen erst später bekannt, kann ein akademischer Grad auch rückwirkend aberkannt werden) - Im Berufsalltag heißt es: Beruflich unethisch. Die Folge: Verlust von Reputation und Vertrauen
- In der Wohnflächen-Akademie heißt es: Keine eigene fachliche Darstellung. Die Folge: Prüfung nicht bestanden
Darum die klare Bitte:
Schreiben Sie nicht ab! Entwickeln Sie Ihren eigenen Stil, oder Paraphrasieren Sie korrekt.
Was ist Paraphrasieren?
- Gelesen
- Verstanden
- Inhaltlich bewertet
- Und anschließend in eigenen Worten sinngemäß wiedergegeben (mit Quellenangabe)
Kann ich die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen?
Sollte der geplante Prüfungstermin nicht in Ihren Kalender passen, können Sie Ihre Prüfung natürlich auch an einem der anderen Prüfungstage ablegen (immer mittwochs in der Woche nach den Kursen).
Um sicherzustellen, dass alle vermittelten Inhalte noch im Kopf sind, sollten Sie natürlich die Schulungsunterlagen erneut durcharbeiten und die Prüfung innerhalb von drei Monaten nach dem Kurs angehen.
Kann ich die Prüfung wiederholen?
Sollten Sie die Prüfung nicht auf Anhieb bestehen, können Sie die Prüfung maximal zweimal wiederholen.
Hierfür fallen Wiederholungsgebühren gemäß unserer Preisliste an.
Ich erfülle nicht die Zulassungsbedingungen für die Prüfung; darf ich trotzdem die Prüfung machen?
Nein! Um die Qualität der Wohnflächenberechnungen der von uns zertifizierten Absolventen auf dem Markt zu gewährleisten, wurden eben genau diese Zulassungsbedingungen etabliert.
Siehe die jeweiligen Zulassungsbedingungen in den Kursbeschreibungen zum Qualifizierten Experten oder Geprüften Sachverständigen.
Kann ich die Prüfung ablegen, ohne zuvor den Kurs zu absolvieren?
Nein. Die Prüfung ist nur nach vollständiger Kursteilnahme möglich. Wir legen Wert auf die Qualität der Ausbildung und möchten sicherstellen, dass alle Prüflinge die notwendigen Kenntnisse erworben haben.
Eine reine Zertifizierung ohne fachliche Grundlage findet nicht statt.
Wann erfahre ich, ob ich die Prüfung bestanden habe?
Online-Prüfung (Teil 1 Ihrer Prüfung):
Nachdem Sie auf „Test absenden“ klicken, bekommen Sie unmittelbar angezeigt, ob Sie den Test bestanden haben oder nicht.
Sollten Sie die Online-Prüfung nicht bestehen, können Sie diese an einem der nächsten Prüfungstage erneut ablegen (immer mittwochs in der Woche nach den Kursen). Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden. Hierfür fallen Wiederholungsgebühren gemäß unserer Prüfungsordnung und Preisliste an.
Schriftliche Einreichungen (Teil 2 Ihrer Prüfung):
Nachdem Sie Ihre Berechnungen / Gutachten eingereicht haben, werden diese sorgfältig geprüft. Dieser Prozess nimmt etwas Zeit in Anspruch. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail mit der Information, ob Sie bestanden haben oder nicht.
Sollten Ihre schriftlichen Einreichungen als nicht bestanden bewertet werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Fehler zu besprechen. Sie erhalten ein detailliertes Feedback mit Empfehlungen für die Korrekturen. Sie können uns die überarbeiteten Einreichungen innerhalb von drei Monaten erneut zusenden. Ihre schriftlichen Einreichungen können maximal zweimal nachgebessert werden. Für Wiederholungen fallen Gebühren gemäß unserer Prüfungsordnung und Preisliste an.

Fragen zum Zertifikat und Vertragswerk
Wann erhalte ich mein Zertifikat sowie Signet und Stempel?
Nach bestandener Online-Prüfung werden Ihre schriftlichen Einreichungen überprüft. Dieser Prozess nimmt einige Zeit in Anspruch, da Ihre Berechnungen / Gutachten sorgfältig geprüft werden.
Sofern auch der zweite Teil der Prüfung bestanden ist, erhalten Sie von uns im Anschluss eine E-Mail, mit Ihrem digitalen Zertifizierungspaket. Hierin enthalten ist Ihr persönliches Zertifikat, das Signet sowie der mit Ihrem Namen personalisierte digitale Stempel, mit dem Sie ihre Wohnflächenberechnungen kennzeichnen und Ihre Qualifikation nachweisen können.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat ist drei Jahre lang gültig; wenn Sie also Ihre Online-Prüfung beispielsweise am 12.03.2025 bestanden haben, gilt Ihr Zertifikat bis zum 11.03.2028. Maßgeblich für den Gültigkeitszeitraum ist ausschließlich das Datum des Bestehens der Online-Prüfung, unabhängig davon, wann Sie Ihre schriftlichen Einreichungen übermittelt haben.
Rechtzeitig vor Ablauf der drei Jahre können Sie die Verlängerung Ihres Zertifikates, nach erfolgreicher Überprüfung der Rezertifizierungsbedingungen, jeweils für weitere drei Jahre beantragen.
Sie erhalten nach der Buchung die Prüfungsordnung sowie die Nutzungsbedingungen für Titel, Zertifikat, Siegel und Stempel der Wohnflächen-Akademie. Siehe auch unsere Preisliste.
Darf ich das Zertifikat auch ohne Prüfung führen?
Nein! Die alleinige Teilnahme am Kurs berechtigt nicht zum Führen des Titels oder des Signets.
Die Nutzung von Titel, Zertifikat, Signet und Stempel ist an die erfolgreich abgeschlossenen Prüfung geknüpft sowie Ihre Zahlung der Prüfungsgebühren / der Rezertifizierungskosten.
Siehe unsere AGB, die Preisliste sowie die Nutzungsbedingungen für Titel, Zertifikat, Siegel und Stempel.
Darf ich das Zertifikat nach Ablauf der drei Jahre weiter benutzen?
Haben Sie das Zertifikat von uns verlängert bekommen? Dann ja! Sie dürfen dann sowohl den Titel, als auch das Zertifikat, das Signet sowie den Stempel weiter nutzen.
Wurde das Zertifikat nicht verlängert? Dann nein! Die Nutzung von Titel, Zertifikat, Signet und Stempel ist auf jeweils drei Jahre beschränkt; sollten Sie keine Verlängerung beantragen oder von uns keine Verlängerung genehmigt bekommen, dürfen Sie dies nicht weiter benutzen.
Siehe unsere AGB sowie die Nutzungsbedingungen für Titel, Zertifikat, Siegel und Stempel.
Gilt das Zertifikat für alle Mitarbeiter in meiner Firma?
Nein! Die Zertifizierung ist personengebunden und gilt nicht für ein Unternehmen, oder für Dritte.
Die Bewerbung der Qualifikation, zum Beispiel über das Signet auf der eigenen Unternehmens-Webseite, ist zulässig, sofern in unmittelbarer Nähe klar erkennbar ist wer die zertifizierte Person ist.
Siehe unsere AGB sowie die Nutzungsbedingungen für Titel, Zertifikat, Siegel und Stempel.
Darf ich mit dem Zertifikat Werbung machen?
Innerhalb Ihres Zertifizierungszeitraums dürfen Sie natürlich Werbung für Ihr erlangtes Wissen und Ihr zugeteiltes Zertifikat machen! Dies umfasst die Verwendung auf Ihrer Webseite, in der E‑Mail-Signatur, in den sozialen Medien und anderen medialen Werbungen sowie auf Ihren Visitenkarten, Briefpapier und anderer gedruckter Werbung.
Bei der Verwendung auf Unternehmens-Webseiten oder Unternehmens-Social-Media-Kanälen, ist zusätzlich der Name des Zertifikatsbenutzers einzufügen, da Zertifikat, Titel und Signet personenbezogen sind.
Der digitale Stempel darf außerhalb Ihrer Wohnflächenberechnungen oder Ihrer Gutachten nicht veröffentlicht werden!
Das Signet darf nicht als Stempel-Ersatz verwendet werden, da hierdurch die Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besteht.
Wird mein Zertifikat bzw. meine Wohnflächenberechnung von Banken und Sparkassen akzeptiert?
Unsere Kurse sind so konzipiert, dass Sie eine fundierte Ausbildung erhalten, um eigenständig qualifizierte Wohnflächenberechnungen nach der Wohnflächenverordnung zu erstellen. Das von uns ausgegebene Zertifikat mit Titel, das Siegel für Ihre Werbung und nicht zuletzt der digitale Stempel für Ihre Gutachten und Wohnflächenberechnungen, unterstreichen Ihre geprüfte Qualifikation (nach bestandener Prüfung).
All dies ermöglicht es Ihnen professionell bei Banken, Sparkassen und Kreditinstituten aufzutreten. Ob und inwieweit die jeweilige Bank welche Berechnungen akzeptiert, liegt im Ermessen der Bank / Sparkasse. Mit unserer Ausbildung haben Sie allerdings eine sehr gute Vorbereitung, um qualifizierte Wohnflächenberechnungen zu erstellen. Dies ist die Grundlage, dass Banken und Sparkassen Wohnflächenberechnungen als qualifiziert ansehen.
Wie können Banken meine Qualifikation überprüfen?
Zur Verifizierung Ihrer Qualifikation können zum Beispiel Kreditinstitute oder Ihr Auftraggeber online Ihre erreichte Qualifikation und die Gültigkeitsdauer des Zertifikats überprüfen. Der Zugang erfolgt über einen QR-Code in Ihrem persönlichen digitalen Stempel oder über eine dem Kunden / der Bank zur Verfügung gestellte URL.
Wo finde ich das Vertragswerk nebst der Nutzungsbedingungen und der Prüfungsordnung?
Sobald Sie sich zum Kurs und der Prüfung angemeldet haben, überprüfen wir ob Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Nach positiver Überprüfung erhalten Sie dann im Anschluss von uns das Vertragspaket mit allen notwendigen Unterlagen.
Die Unterlagen können Sie sich hier vorab gerne als Entwurf anschauen:
– Vertrag zwischen Teilnehmer und Wohnflächen-Akademie
– Prüfungsordnung der Wohnflächen-Akademie
– Nutzungsbedingungen für Titel – Zertifikat – Siegel – Stempel der Wohnflächen-Akademie
(Es gilt die zum jeweiligen Zeitpunkt an den Teilnehmer übersandte Version)
Siehe unsere AGB.
Das sagen unsere Kunden: